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Wenn Kriminalisierung zum Gesetz wird: Ein Ausblick auf Trends griechischer Migrationspolitik im Jahr 2026



Foto: Arno Tanner
Foto: Arno Tanner

Autor*innen: Eleni Polykarpou, Konstantinos Iason Mokas, Alexia Hack


„Abschreckung“ außer Kontrolle?


In der Nacht des 3. Februar berichteten Nachrichtenmeldungen über eine Kollision zwischen einem Patrouillenschiff der griechischen Küstenwache und einem Schlauchboot mit Migrant*innen in der Nähe des Strandes Mersinidi auf der Insel Chios. Der Zusammenstoß hinterließ 25 verletzte Männer, Frauen und Kinder und forderte insgesamt 14 Todesopfer. Nach Angaben der griechischen Küstenwache habe das Schlauchboot die Licht- und Tonsignale des Patrouillenschiffes ignoriert und plötzlich den Kurs geändert, wodurch es zur Kollision gekommen sei. Überlebende hingegen berichten, dass sie keine Warnsignale erhalten hätten und ihr Boot den Kurs nicht geändert habe. Stattdessen habe sich das Schiff der Küstenwache ihren Angaben zufolge gezielt ihrem Boot genähert.


Kameras, die auf dem Patrouillenschiff installiert waren, hätten helfen können, die widersprüchlichen Aussagen zu klären. Berichten zufolge waren sie jedoch nicht aktiviert worden, da ihre Nutzung als „nicht notwendig“ erachtet wurde.


Die Schwere des Aufpralls zeigt sich sowohl an den Verletzungen der Überlebenden als auch an den gemeldeten Todesursachen. Die Obduktionsärzt*innen des Skilitsio-Krankenhauses auf Chios bestätigten, dass die Verletzungen der Überlebenden denen eines schweren Autounfalls ähnelten. Mehrere Opfer erlitten Berichten zufolge traumatische Hirnverletzungen und andere Formen von stumpfer Gewalteinwirkung. Diese Verletzungsmuster scheinen die Einschätzung der Ärzt*innen zu bestätigen und  deuten auf eine brutale Kollision hin.


Narrative und Kriminalisierung


Infolge des Schiffsunglücks verlagerte sich die öffentliche Aufmerksamkeit rasch von den Umständen der Kollision hin zur Konstruktion eines Narrativs über die Verantwortlichkeit. Ein Überlebender mit marokkanischen Wurzeln, der als Mohammed bezeichnet wird, wurde wegen des Vorwurfs der Verschleppung in Untersuchungshaft genommen, nachdem ihn zwei Mitüberlebende als die Person identifiziert hatten, die das Boot gesteuert haben soll. Diese Aussagen wurden später zurückgezogen, was Zweifel an der Zuverlässigkeit der ursprünglichen Identifizierung sowie an der Geschwindigkeit aufkommen lässt, mit der strafrechtliche Verantwortung zugewiesen wurde.


Der Rückzug dieser Aussagen spiegelte sich jedoch nicht in der Haltung der Regierung wider, da Regierungsvertreter*innen weiterhin den marokkanischen Überlebenden ins Visier nahmen, der sich weiterhin in Haft befindet. Die Verschiebung der Verantwortung auf ein Schleusernetzwerk wurde zusätzlich durch die Festnahme von fünf Personen in der Türkei verstärkt. Diesen werden Verbindungen mit jenem Netzwerk nachgesagt, das in den Vorfall vor Chios verwickelt gewesen sein soll.


Gleichzeitig verteidigten Regierungsvertreter*innen öffentlich das Vorgehen der griechischen Küstenwache. Der griechische Minister für Migration und Asyl, Thanos Plevris, stellte sich offen hinter die Version der Küstenwache und stellte die Glaubwürdigkeit der Verteidigung infrage. Dabei hob er hervor, dass der Anwalt, der die Überlebenden vertritt, angeblich „Verbindungen zu NGOs“ habe. Ähnliche Vorwürfe äußerte auch der griechische Gesundheitsminister Adonis Georgiadis, der behauptete, NGOs und Aktivist*innen versuchten, Asylverfahren und die von Überlebenden eingereichten Beschwerden zu beeinflussen.  Zudem unterstellte er den Dolmetscher*innen, die den Überlebenden zugeteilt worden waren, deren Aussagen zu lenken.


Solche Rhetorik trägt zu einem umfassenderen Versuch bei, sowohl Überlebende als auch ihre Anwält*innen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen unter Generalverdacht zu stellen. Die Konstruktion und Reproduktion solcher Narrative fügt sich in den übergeordneten griechischen Kontext ein, der durch neue restriktivere Migrationspolitiken und eine fortschreitende Kriminalisierung des Sektors geprägt ist.


Die Festnahme von Tommy Olsen in seinem Heimatland Norwegen und die drohende Auslieferung an Griechenland verschärfen dieses Klima der Angst für Menschenrechtsaktivisten noch weiter. Olsen betrieb seit 2017 die Facebook-Seite „Aegean Boat Report“, auf der Rückführungen an Land und auf See dokumentiert wurden. Griechenland hatte erst im Februar 2026 einen internationalen Haftbefehl gegen ihn erwirkt. Die Botschaft ist klar: Es ist die Aufdeckung von Menschenrechtsverletzungen, die kriminalisiert wird, nicht die Menschenrechtsverletzungen selbst.



Die Institutionalisierung der Kriminalisierung


Die Menschenrechtssituation in Griechenland verschlechtert sich zunehmend auch auf institutioneller Ebene, wie die neuen Änderungen des Migrationsgesetzes zeigen. Diese kriminalisieren de facto jene NGOs, die Geflüchtete retten oder unterstützen. Der neue gesetzliche Rahmen mit dem Titel „Gesetz zur Förderung legaler Migrationspolitik“ wurde am 5. Februar mit den Stimmen der regierenden konservativen Partei Néa Dimokratía verabschiedet.


Das Gesetz entfernt sich weiter von  humanitären Werten und setzt Organisationen, die an vordester Front der Solidarität arbeiten, erheblich unter Druck. Eine gemeinsame Erklärung von 79 Organisationen, die sich in Griechenland mit Menschenrechten und den Rechten von Geflüchteten befassen, fasst die beabsichtigten Auswirkungen des Gesetzes prägnant zusammen: „Diese Bestimmungen sollen die Zivilgesellschaft einschüchtern.“


Das neue Migrationsgesetz


Um die Auswirkungen des neuen Rechtsrahmens zu verstehen, ist es wichtig, zentrale Punkte des Gesetzes zu betrachten. Zunächst schafft das Gesetz spezielle Straftatbestände für Personen, die in NGOs arbeiten und im Register des griechischen Ministeriums für Migration und Asyl eingetragen sind. Nach dem Gesetz kann ein*e NGO-Mitarbeiter*in, der*die dabei ertappt wird, die „illegale Einreise, Ausreise oder den Aufenthalt“ von Personen in Griechenland zu „erleichtern“, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren und einer Geldstrafe von 50.000 Euro bestraft werden.


Darüber hinaus ist Migrationsminister Thanos Plevris inzwischen befugt, eine NGO eigenhändig aus dem Register des Ministeriums zu streichen, nämlich allein auf Grundlage einer strafrechtlichen Verfolgung gegen eines ihrer Mitglieder und nicht erst nach einem gerichtlichen Urteil. Diese Bestimmung hebt faktisch die Unschuldsvermutung auf und bestraft die gesamte Organisation kollektiv. Eine NGO kann erst wieder in das Register des Ministeriums aufgenommen werden, nachdem sie offiziell von jeglichem Fehlverhalten freigesprochen wurde.


In Griechenland, wo das Justizsystem bekanntermaßen langsam arbeitet und wiederholte Berufungsverfahren Jahre dauern können, bedeutet dies faktisch, dass Organisationen gezwungen sind, ihre Arbeit vollständig einzustellen und keine Hilfe mehr für Menschen auf der Flucht leisten zu können.


Darüber hinaus machen es die Artikel 47–62 des Gesetzes für Organisationen praktisch unmöglich, vertragliche Vereinbarungen mit dem Ministerium zu schließen, während gleichzeitig Vereinbarungen mit der Kirche von Griechenland gefördert werden. Das Gesetz verschärft außerdem die Regeln für die Registrierung neuer Organisationen und hält gleichzeitig einen „fehlerhaften Registrierungsrahmen“ aufrecht.


Damit widerspricht das neue Gesetz den Empfehlungen der Europäischen Kommission, die die griechische Regierung wiederholt aufgefordert hat, einen Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen aufzunehmen und transparente Verfahren für deren Tätigkeit im Land zu entwickeln.


Insgesamt stellt der neue gesetzliche Rahmen einen weiteren Angriff auf die Menschenrechte und die Rechte von Geflüchteten dar und untergräbt die Menschenrechtssituation in Griechenland und Europa weiter.


 
 
 

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